Hilfreiche Suchparameter: Begriff einschließen: +webshop, Begriff ausschließen: -webshop, Exakter Suchbegriff: "internet of things"

Blog der IT-, Unternehmensberater- & Buchhalter-Branche

Identifikationsnummer als Nachweis der Unternehmereigenschaft bei B2B Dienstleistungen

Bestimmte Dienstleistungen sind, wenn sie an Unternehmer mit Sitz außerhalb Österreichs erbracht werden, am Sitz des Kunden steuerbar und steuerpflichtig. Als Nachweis der Unternehmereigenschaft gilt u.a. bei Kunden innerhalb der EU die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (UID).

Aufbewahrungspflichten beachten

Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie Geschäftspapiere etc. sind u.a. für Zwecke der Abgabenerhebung im Original aufzubewahren. Dies gilt auch für alle elektronischen Aufzeichnungen (z.B.: Datenerfassungsprotokoll der Registrierkasse).

Der Feind in meinem Unternehmen: Österreichs größte Cyber-Attacke und die Learnings daraus.

Daten sind das Herzstück Ihres Unternehmens. Cyberangriffe, die diese Daten bedrohen, können jedes Unternehmen treffen und existenzbedrohend sein. Deshalb ist die Absicherung Ihrer Daten und das Schließen von Sicherheitslücken besonders wichtig.

Zeitliche Erfassung von COVID 19 Umsatzersatzzahlungen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (EAR)

Im November und Dezember 2020 konnten vom Lockdown unmittelbar betroffene Betriebe den Umsatzersatz beantragen. Im Februar 2021 startete die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes II für indirekt betroffene Unternehmen.

Homeoffice und Lohnabgaben

Aus lohnsteuerlicher Sicht besteht kein Unterschied zwischen Homeoffice und Dienstnehmer, die im Betrieb arbeiten. Arbeitet man ausschließlich im Homeoffice in einem Bundesland, das sich von der Arbeitsstätte unterscheidet (z.B. Homeoffice in Wien und Betrieb in Steiermark), so ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht die Landesstelle des Homeoffice befindlichen Ortes der ÖGK (hier: Wien) „zuständig“.

Entfall der Lieferschwelle beim innergemeinschaftlichen Versandhandel

Werden Gegenstände an Konsumenten oder an sogenannte Schwellenerwerber in anderen Mitgliedsstaaten der EU verkauft, sind diese Umsätze grundsätzlich dort der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wo die Versendung oder Beförderung endet.

Senden Sie Ihren Beitrag!

Alle Beiträge, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, stammen von unseren Mitgliedsbetrieben.