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Durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmer pauschal 50 Prozent der Ausgaben für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (das Klimaticket fällt ebenfalls unter diese Regelung) für Massenbeförderungsmittel als Betriebsausgabe geltend machen können, wenn diese auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird.
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei.
Unternehmer, die sich in Sachen Lohnsteuer in manchen Fällen nicht sicher sind, wie vorzugehen ist, haben das gesetzlich verankerte Recht, Anfragen an das zuständige Finanzamt stellen.
Viele Unternehmer müssen derzeit zu Hause arbeiten. Um die dadurch gestiegenen Kosten (Strom, Gas etc.) ein wenig abzufedern, wurde ab 2022 die Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige eingeführt.
Die HRM-Experts Group ist ein Zusammenschluss von Unternehmer:innen, die für oberösterreichische Firmen beratend durch ihre unterschiedlichen Schwerpunkte im Bereich Führungs- und Personalentwicklung tätig sind.